Kein Geld, um das Kind zum Sport zu schicken? Das muss nicht sein! Die Stadt Werl oder das Jobcenter helfen und übernehmen den Mitgliedsbeitrag beim Werler TV. Voraussetzung ist der Bezug von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag. Das Kind darf nicht älter als 18, bzw. 25 Jahre sein.
Wenn Sie bzw. Ihre Kinder Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, ist die Stadt Werl, Abteilung Jugend, Sport und Soziales für Sie zuständig. Für die Antragstellung, abschließende Bearbeitung und ausführliche Fachberatung steht Ihnen im Werler Rathaus Frau Becker (Tel.: 02922-8005016, Zimmer: C014) zur Verfügung.
Wenn Sie bzw. Ihre Kinder Arbeitslosengeld II (SGB II) beziehen, ist das Jobcenter Soest Arbeit Hellweg Aktiv (Geschäftsstelle Werl, Alter Markt 3) für die Leistungen des „Bildungs- und Teilhabepaketes“ zuständig.
Der Antrag (PDF) ist auf der Internetseite der Stadt Werl >>> abrufbar.